Fachgebiet: Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht in Fürth

Sie sind geblitzt worden? Sie haben „kreativ geparkt“? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot?
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arno Weyer und Dr. Rudolf Weyer helfen Ihnen bei allen Fragen zum Verkehrsrecht. Schnell und unbürokratisch.

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Bußgeldrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Früher oder später kommt wohl jeder Autofahrer in Konflikt mit der Straßenverkehrsordnung und ein Bußgeldbescheid kommt ins Haus. Jetzt ist es wichtig, keine Schuldeingeständnisse gegenüber der Polizei oder Bußgeldbehörde zu machen. Die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann sich lohnen:

Viele Bußgelder sind rechtsfehlerhaft erlassen und manchmal besteht die Chance, zumindest die Abmilderung des Bußgeldes zu erreichen.

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer aus Fürth ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, berät Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt Ihre Interessen vor Gericht und auch außergerichtlich.

Nach Einsicht der Ermittlungsakten, die nur bei anwaltlicher Vertretung möglich ist, lässt sich abschätzen, ob und ggf. wie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen ist. Je nach Fallgestaltung geht es um:

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Reduzierung oder Abwendung des Bußgeldes
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Reduzierung des Punktekontos in Flensburg
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Aufschieben oder Absehen des Fahrverbotes
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Rechtsanwalt
Dr. Rudolf Weyer

Fachanwalt für Verkehrsrecht,
ADAC Vertragsanwalt

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Rechtsanwalt
Arno Weyer

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ihr gutes Recht beim Verkehrsunfall

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben einen Sachschaden oder einen körperlichen Schaden davongetragen? Sie haben den Unfall nicht verursacht oder die Schuldfrage ist unklar? Dann treffen Sie jetzt auf keinen Fall eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung! Die vertritt nicht Ihre, sondern nur die eigenen Interessen. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an den Anwalt Ihres Vertrauens und lassen Sie sich unabhängig beraten!

Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers kürzen gerne Schadenspositionen und sparen so in der Summe Millionen – zu Ihren Lasten. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen: Sie haben als Geschädigter, wenn kein Mitverschulden vorliegt, Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens in voller Höhe!

Mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt profitieren Sie von einer völlig unabhängigen Feststellung Ihres Schadensumfangs und einer schnellen und unkomplizierten Schadensabwicklung.

 

Mögliche Schadenspositionen sind u. a.:

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Reparaturkosten (konkrete oder fiktive Abrechnung)
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Schmerzensgeld (HWS-Syndrom)
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Mietwagen und Nutzungsausfall
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Verdienstausfall
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Ersatz des Haushaltsführungsschadens
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Kosten für einen Kfz-Sachverständigen
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Kosten für den Rechtsanwalt
Die Kosten für Ihre Rechtsberatung muss der Gegner bzw. dessen Versicherung übernehmen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arno Weyer und Dr. Rudolf Weyer helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber dem Unfallgegner und der gegnerischen Versicherung.

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