Rechtsanwalt: Dr. Rudolf Weyer

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Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht (ADAC-Vertragsanwalt)

Rechtsgebiete:

E

Mietrecht

E
Wohnungseigentumsrecht
E
Verkehrsrecht (ADAC-Vertragsanwalt)
E
Recht rund ums Pferd (Pferderecht)
E
Versicherungsrecht
E
IT-Recht
E
Handels- und Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer wurde am 17.09.1953 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte er in Köln, Erlangen und London Rechtswissenschaften und promovierte im Jahr 1984 bei Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer in Erlangen zu dem Thema „Die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einem Konzern als Rechtsproblem des BetrAVG“ zum Dr. jur. Er wurde 1983 allgemein zur Anwaltschaft zugelassen.

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer ist einer der ersten Rechtsanwälte, die in Nürnberg von der Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht“ erhalten haben.

Voraussetzung hierfür war der Nachweis besonderer theoretischer und praktische Kenntnisse im (gewerblichen wie Wohnungs-) Miet-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht gegenüber der Rechtsanwaltskammer.

Entgegen der eigentlichen Bezeichnung umfasst dieser Fachanwaltstitel über das Miet- und Wohnungseigentumsrecht hinaus auch den Bereich Immobilienrecht und Maklerrecht. Er wurde ferner in den gemeinsamen Fachprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg zur Vergabe der Fachanwaltsbezeichnung für Miet- und WEG-Recht als stellvertretendes Mitglied berufen.

Darüber hinaus verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Nürnberg auch für das zweite Schwerpunktthema seiner Tätigkeit die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Voraussetzung für diesen Titel war der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse, zu denen neben dem gesamten Verkehrszivilrechtinsbesondere auch das Versicherungsrecht, das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht wie auch Kenntnisse der Verkehrstechnik und Verkehrsunfallanalyse gehörten.

Herr Rechtsanwalt Dr. Weyer ist ferner ADAC-Vertragsanwalt.

Weitere Schwerpunktthemen von Herrn Dr. Weyer sind das „Recht rund ums Pferd“ (Pferderecht), das IT-Vertragsrecht sowie das Handels- und Wirtschaftsrecht.

 

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