Rechtsanwalt: Dr. Rudolf Weyer
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer
Fachanwalt für Verkehrsrecht (ADAC-Vertragsanwalt)
Rechtsgebiete:
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer wurde am 17.09.1953 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte er in Köln, Erlangen und London Rechtswissenschaften und promovierte im Jahr 1984 bei Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer in Erlangen zu dem Thema „Die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einem Konzern als Rechtsproblem des BetrAVG“ zum Dr. jur. Er wurde 1983 allgemein zur Anwaltschaft zugelassen.
Darüber hinaus verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Nürnberg für das Schwerpunktthema seiner Tätigkeit die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.
Voraussetzung für diesen Titel war der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse, zu denen neben dem gesamten Verkehrszivilrechtinsbesondere auch das Versicherungsrecht, das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht wie auch Kenntnisse der Verkehrstechnik und Verkehrsunfallanalyse gehörten.
Herr Rechtsanwalt Dr. Weyer ist ferner ADAC-Vertragsanwalt.
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